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Arbeitssuche

Bewerberin und Einladender © fizkes | Adobe Stock

Sachsen bietet attraktive Arbeitsplätze für gut ausgebildete Fachkräfte. Sachsens Wirtschaft entwickelt sich dynamisch. Seine Stärke ist die Branchenvielfalt. Hier ist nicht nur die Wiege des Maschinenbaus. In den letzten Jahren hat sich Sachsen zu Europas führendem Cluster in der Mikroelektronik entwickelt. Neben international operierenden Konzernen haben sich auch zahlreiche innovative mittelständische Unternehmen angesiedelt.
Sächsische Unternehmen brauchen auch gut ausgebildete und motivierte Menschen aus dem Ausland. Der Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche ermöglicht die Suche eines Arbeitsplatzes, das Kennenlernen möglicher Arbeitgeber, die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und letztlich den Abschluss des Arbeitsvertrages vor Ort.

Welche Möglichkeiten zur Arbeitssuche in Deutschland bestehen?

Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Arbeitssuche in Deutschland. Entscheidend ist, ob Sie sich bereits in Deutschland zur Erwerbstätigkeit aufhalten oder eine Ausbildung/Studium absolviert haben oder Sie sich noch nie oder seit längerem nicht mehr in Deutschland aufgehalten haben.

Arbeitssuche in Deutschland vom Ausland

Wenn Sie sich noch nie oder seit mehr als sechs Monaten nicht mehr in Deutschland aufgehalten haben, dann können Sie zur Arbeitssuche nach Deutschland nur einreisen, wenn Sie einen anerkannten oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben.

HINWEIS:
Informationen über ausländische Hochschulabschlüsse und Äquivalenzen finden Sie in der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter

www.anabin.de.

Sie können in Deutschland einen ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz suchen. Als angemessen ist ein Arbeitsplatz anzusehen, wenn die Beschäftigung bezüglich ihrer Funktion (akademische Tätigkeit) einschließlich der entsprechenden Bezahlung dem Studienabschluss entspricht.

Sobald Sie einen angemessenen Arbeitsplatz gefunden haben, kann Ihnen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt werden:

Qualifizierte Arbeitnehmer oder
Hochqualifizierter Arbeitnehmer oder
Blaue Karte EU oder
Forscher
Selbständiger

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der nicht verlängert werden kann. Sie wird längstens für 6 Monate zur Arbeitsplatzsuche erteilt.

Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Probearbeiten sind ebenfalls nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit der arbeitsvertraglichen Probezeit, um die Fähigkeiten des Bewerbers zu testen.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Deutschland gesichert ist und der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Arbeitssuche bei Aufenthalt im Inland

Wenn Sie sich bereits in Deutschland zur Erwerbstätigkeit (a), zum Studium (b), zur Berufsausbildung (c) oder zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (d) aufhalten, dann können Sie ohne vorherige Ausreise in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen.

a) Arbeitssuche nach vorausgehender Erwerbstätigkeit in Deutschland:

Sind Sie in Deutschland erwerbstätig und Ihr Arbeitsverhältnis wird beendet, dann können Sie zur Arbeitssuche in Deutschland bleiben.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der nicht verlängert werden kann. Sie wird längstens für 6 Monate zur Arbeitsplatzsuche erteilt.

Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Probearbeiten sind ebenfalls nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit der arbeitsvertraglichen Probezeit, um die Fähigkeiten des Bewerbers zu testen.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche setzt voraus, dass Sie über einen akademischen Abschluss verfügen, d. h. entweder einen deutschen Hochschulabschluss oder einen anerkannten oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt zudem voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Deutschland gesichert ist und der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aus einem vorausgehenden Beschäftigungsverhältnis verlängert den Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche nicht.

Weitere Informationen finden Sie im

Merkblatt „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“ der Bundesagentur für Arbeit [Download,*.pdf, 0,21 MB]

b) Wie erfolgt die Arbeitssuche nach dem Abschluss einer deutschen Hochschule?

Haben Sie das Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen, besteht für Sie direkt im Anschluss an Ihr Studium die Möglichkeit, in Deutschland 18 Monate lang einen ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu suchen.

Hochschulabsolventen

Reisen Sie erst sechs Monate oder später nach Ihrem deutschen Hochschulabschluss wieder zur Arbeitssuche nach Deutschland ein, dann können Sie nur eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche mit einer Gültigkeit von sechs Monaten erhalten.

Arbeitssuche in Deutschland vom Ausland

c) Wie erfolgt die Arbeitssuche nach dem Abschluss einer deutschen Berufsausbildung?

Haben Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Berufsabschluss angemessenen Arbeitsplatzes für längstens ein Jahr verlängert werden.

Berufsschüler

d) Wie erfolgt die Arbeitssuche nach erfolgreichem Abschluss der Anpassungsmaßnahme zur Berufsanerkennung und der Feststellung der Gleichwertigkeit?

Haben Sie in Deutschland eine Anpassungsmaßnahme zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erfolgreich abgeschlossen und wurde die Gleichwertigkeit festgestellt oder die Befugnis zur Berufsausübung oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen zur Suche eines dem anerkannten Berufsabschluss angemessenen Arbeitsplatzes für längstens ein Jahr verlängert werden.

Berufsanerkennung

Wurde die Aufenthaltserlaubnis allein zum Ablegen einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erteilt, kann keine Verlängerung zur Arbeitssuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis setzt bereits voraus, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine spätere Beschäftigung vorliegt und somit ist eine Arbeitssuche nicht erforderlich.

Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:

  • Nachweis über die Anerkennung oder Gleichstellung eines ausländischen Hochschulabschlusses oder einer ausländischen Berufsqualifikation [Original und eine Kopie] oder
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer deutschen Hochschule [Original und eine Kopie] oder
  • Nachweis über den erfolgreichen deutschen Berufsabschluss [Original und eine Kopie],
  • Nachweis über Lebensunterhaltssicherung, z.B. durch Arbeitsvertrag oder ggf. Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder Verpflichtungserklärung der Eltern oder eines Dritten oder Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland [Original und eine Kopie]

Checkliste der erforderlichen Unterlagen für Arbeitssuche

Erhebungsbogen Verpflichtungserklärung
Erhebungsbogen Verpflichtungsgeber

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Waren Sie bereits in Deutschland erwerbstätig und finden Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für die Arbeitssuche von sechs Monaten keinen angemessenen Arbeitsplatz, müssen Sie aus Deutschland ausreisen. Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche kann nicht verlängert werden. Eine erneute Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche vom Ausland ist möglich, wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten haben, wie zuvor zur Arbeitssuche im Bundesgebiet.

Gleiches gilt, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung absolviert haben, und innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für die Arbeitssuche von 12 Monaten keinen angemessenen Arbeitsplatz finden. Jedoch können Sie nur dann wieder einreisen, wenn Sie vom Ausland her bereits einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot gefunden haben.

Haben Sie im Anschluss an ein Studium in Deutschland innerhalb des Zeitraumes von 18 Monaten keinen angemessenen Arbeitsplatz gefunden, müssen Sie aus Deutschland ausreisen. Jedoch können Sie wieder einreisen, wenn Sie vom Ausland her einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot gefunden haben.

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