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Doktoranden

Doktoranden © chachamal

Sachsen ist Wissenschaftsland. Einmalig sind die Forschungsdichte und die strukturelle Vernetzung der verschiedenen Einrichtungen. Eine Promotion ist reizvoll. Der deutsche Doktortitel hat fächerübergreifend einen hervorragenden Ruf.

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten zu promovieren, insbesondere:

  • an der Universität
  • an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung
  • in der Industrie.

Welcher Weg in Betracht kommt, hängt sowohl von der Fachrichtung, dem Forschungsvorhaben, der Vertragsgestaltung als auch von den persönlichen Umständen ab.

Ein Promotionsstudium im Sinne des Aufenthaltsgesetzes liegt nur vor, wenn der Schwerpunkt des Aufenthalts die Promotion ist.

Wichtig: Informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf einer Promotion in den entsprechenden Promotionsordnungen der Universitäten und Hochschulen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird mindestens für ein Jahr und längstens für zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Deutschland gesichert ist und der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Während der Promotion kann eine Beschäftigung ohne Zustimmung der Arbeitsverwaltung ausgeübt werden, wenn diese insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreitet. Studentische Nebentätigkeiten können ohne Einschränkungen erfolgen. Dazu ist eine Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.

Darüber hinausgehende, andere Beschäftigungen unterliegen der Zustimmungspflicht der Arbeitsverwaltung. Diese wird durch die zuständige Ausländerbehörde in einem internen Verfahren beim zuständigen Team der Bundesagentur für Arbeit eingeholt.

Auskunft zum Arbeitsmarktzulassungsverfahren erhalten Sie unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0228/713 2000.

Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland

Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Bescheid der Fakultät über die Annahme als Doktorand [Original und eine Kopie],
  • Bescheinigung der Hochschule (des Doktorvaters) über Thema, Betreuung und voraussichtliche Dauer der Promotion einschließlich des Hinweises, dass an der Promotion ein wissenschaftliches Interesse besteht, [Original und eine Kopie],
  • Doktoranden in einem Beschäftigungsverhältnis: Arbeitsvertrag (Original und eine Kopie),
  • Nachweis über Lebensunterhaltssicherung z. B. durch Ausbildungsvertrag oder Stipendienzusage oder Verpflichtungserklärung der Eltern oder eines Dritten oder Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland [Original und eine Kopie].

Erhebungsbogen Verpflichtungserklärung
Erhebungsbogen Verpflichtungsgeber

Checkliste der erforderlichen Unterlagen für Doktoranden [Download,*.pdf, 0,19 MB]

Erfolgt die Promotion im Rahmen eines Forschungsprojektes an einer anerkannten Forschungseinrichtung, dann kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung in Betracht kommen.

Forscher

Besteht während der Promotion ein Beschäftigungsverhältnis z. B.

  • mit einer Universität/Hochschule mit einem Umfang von in der Regel mehr als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit oder
  • mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder
  • mit einem Unternehmen,

dann kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung in Betracht kommen. Dies richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung, wobei insbesondere der zeitliche Umfang des Beschäftigungsverhältnisses maßgebend ist.

Qualifizierte Arbeitnehmer
Hochqualifizierte Arbeitnehmer
Blaue Karte EU

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Promotion haben Sie die Möglichkeit zur Arbeitssuche in Deutschland.

Arbeitssuche

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
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