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Hochschulabsolventen

Hochschulabsolventen © Protstock-Studio | Adobe Stock

Absolventen deutscher Hochschulen eröffnet Sachsen viele berufliche Chancen. Sie sind gefragt. Ihre Ausbildung und gute Integration machen sie für die sächsische Wirtschaft bei der Suche nach Talenten hochinteressant.

Haben Sie das Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen, besteht für Sie die Möglichkeit in Deutschland 18 Monate einen ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden.

Besitzen Sie einen anerkannten oder einen mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss, dann können Sie in Deutschland bis zu sechs Monate einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz suchen.

Arbeitssuche

Sobald Sie einen angemessenen Arbeitsplatz gefunden haben, kann Ihnen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der nicht verlängert werden kann.

Sie gilt für Absolventen mit einem deutschen Hochschulabschluss längstens 18 Monate. In allen anderen Fällen wird sie für längstens sechs Monate erteit.

Absolventen einer deutschen Hochschule können unter erleichterten Bedingungen eine Aufentaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn die beabsichtigte selbständige Tätigkeit einen Zusammenhang mit dem in der Hochschulausbildung erworbenen Abschluss erkennen lässt. Zudem kann Absolventen einer deutschen Hochschule unter erleichterten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Während der Zeit der Arbeitssuche durch Absolventen einer deutschen Hochschule kann eine Beschäftigung ohne Zustimmung der Arbeitsverwaltung ausgeübt werden.

In allen anderen Fällen ist eine Erwerbstätigkeit während der sechsmonatigen Arbeitssuche nicht gestattet.

Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss, dann kann Ihnen unter erleichterten Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erteilt werden. Diese Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis setzt neben den allgemeinen Anforderungen voraus, dass Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit oder eine Blaue Karte EU besitzen, einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz inne haben und mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens geleistet haben.

Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:

  • gültige(r) Arbeitsvertrag/verträge [Original und eine Kopie],
  • Nachweis über die Zahlung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur Altersvorsorge [Original und eine Kopie],
  • ggf. Berufsausübungserlaubnis [Original und eine Kopie].

Checkliste der erforderlichen Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis für Hochschulabsolventen

  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
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